
Für Arbeitnehmer
Wir beraten Sie als Arbeitnehmer bei Kündigungen, gegen die Sie vorgehen wollen oder beraten Sie, wenn Sie mit der Höhe Ihrer Abfindungszahlung nicht zufrieden sind. Generell gelten im Arbeitsrecht kurze Fristen. Deshalb ist eine schnelle Reaktion erforderlich.
Auch in allen anderen arbeitsrechtlichen Belangen stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Unser Leistungsspektrum erfasst unter anderem:
- Gestaltung und Prüfung von arbeitsrechtlichen Verträgen (Arbeitsvertrag, Aufhebungsvertrag, Änderungsvertrag etc.)
- Lohnansprüche, Provisionsansprüche und Bonusansprüche
- Befristung, Teilzeit und Elternzeit
- Gewährung von Urlaub
- Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Tarifvertrag
Für Arbeitgeber
Auf Arbeitgeberseite helfen wir Ihnen mit dem notwendigen Einfühlungsvermögen im Umgang mit Ihrem Personal. Wir beschäftigen uns mit Themen wie:
- Entwurf und Prüfung von Arbeitsverträgen und Geschäftsführeranstellungsverträgen
- Schadenersatzansprüche des Arbeitgebers
- Arbeitsverhältnisse von schwerbehinderten Mitarbeitern
- Betriebsübergang
- Rechtsfragen des kollektiven Arbeitsrechts
- Sozialrechtliche Bezüge zum Arbeitsrecht und Einfluss des SGB
- Ausscheiden und Abfindung von Geschäftsführern und Vorständen
“Ein sehr guter Rechtsanwalt mit einem tollen Team! Herr Rechtsanwalt Schneider hat mir sehr bei meiner Arbeitssache geholfen. Ohne ihn hätte ich nie gegen meinen alten Arbeitgeber gewonnen! Ich würde die Rechtsanwaltskanzlei immer weiter empfehlen!”
"Auf jeden Fall kann ich weiter Empfehlen. Mit meinen Führerschein war ganz knapp,nur wegen professionelle Arbeit hat alles geklappt.
Ich möchte noch mal bedanken."
"Die Kanzlei hat mich sehr kompetent, freundlich und erfolgreich in einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit vertreten. Meine Fragen wurden immer sehr zügig beantwortet."
"Sehr professionelle Aufnahme des Anliegens, prompter Rückruf und eine sofortige kompetente Auskunft. So konnte die Verkehrs-Ordnungswidrigkeit zügig aus der Welt geschafft werden."