
Erbrecht in der Übersicht
Unsere erbrechtliche Beratung und Vertretung beginnt nicht erst nach dem Tod eines Menschen. Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollte die Vermögensnachfolge bereits im Vorfeld geregelt werden. So kann beispielsweise der Fortbestand eines Familienunternehmens gesichert werden.
Ist der Erbfall bereits eingetreten, helfen wir Ihnen selbstverständlich bei der Abwicklung des Nachlasses. Falls nötig, setzen wir bei Streitigkeiten auch Ihre Ansprüche durch.
Zu unseren Tätigkeiten im Erbrecht gehören unter anderem:
- Auseinandersetzungen um die Geltendmachung eines Anspruches auf den Pflichtteil
- Geltendmachung und Abwehr von Vermächtnissen
- Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
- Vorbereitung zur optimalen Formulierung eines Testamentes und von Übergabeverträgen
- Beratung bei angeordneter Testamentsvollstreckung sowie Beratung des Testamentsvollstreckers
- Prüfung der Wirksamkeit und Anfechtung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen von Todes wegen
“Herr Rechtsanwalt Schneider hat meiner Familie und mir sehr geholfen. Seine Beratungen und die Betreuung unserer Angelegenheiten hat er sehr gut geführt und uns über alles auf dem Laufenden gehalten. Ich bin sehr zufrieden und würde ihn jederzeit weiterempfehlen. Auch seine sympathische Art und Weise hat uns ein sehr vertrautes Gefühl gegeben.”
"Auf jeden Fall kann ich weiter Empfehlen. Mit meinen Führerschein war ganz knapp,nur wegen professionelle Arbeit hat alles geklappt.
Ich möchte noch mal bedanken."
"Die Kanzlei hat mich sehr kompetent, freundlich und erfolgreich in einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit vertreten. Meine Fragen wurden immer sehr zügig beantwortet."
"Sehr professionelle Aufnahme des Anliegens, prompter Rückruf und eine sofortige kompetente Auskunft. So konnte die Verkehrs-Ordnungswidrigkeit zügig aus der Welt geschafft werden."